[vormals: Institut für
Kybernetik Berlin e. V. / Gesellschaft für Kommunikationskybernetik]
Schon bald dehnte sich das Arbeitsgebiet über die Lehrautomatenentwicklung hinaus auf andere Zweige der Kommunikationskybernetik, insbesondere der kybernetischen Pädagogik, aus: auf die Informationspsychologie, die systematische Entwicklung von Lehralgorithmen, den rechnerunterstützten Unterricht und die Organisationskybernetik.
Am 18. März 1964 wurde unter dem Gründungsvorsitz des Lehrstuhlinhabers die internationale "Gesellschaft für Programmierte Instruktion (GPI) e.V." in Nürtingen gegründet, deren Sekretariat bis 1970 Gast des Instituts war. Sie nennt sich seit einigen Jahren "Gesellschaft für Pädagogik und Information".
Im März 1966 veröffentlichten IfK und GPI das erste Fachlexikon der kybernetischen Pädagogik und der Programmierten Instruktion im Verlag Schnelle: einer der Mitbegründer der Kybernetik, Professor Dr. Hermann Schmidt, der dem Institut eng verbunden war, schrieb das Geleitwort.
Im Januar 1967 wurde dem Institutsdirektor
das mit Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk und der Siemens
AG eingerichtete "Rechenzentrum des Instituts für Kybernetik" übergeben.
Im Februar 1968 wurde das am Institut mit Förderung der Nixdorf
AG entwickelte rechnerunterstützte Parallelschulungssystem ROBBIMAT
III sowie ein Anschluß an das Rechenzentrum des Instituts zur Fernbenutzung
der Formal- didaktiken ("Telealzudi") in der Berliner E. O.
Plauen-Schule öffentlich eingeweiht. Damit war der Grundstein
für den rechnerun- terstützten Unterricht (RUU) und den
Einsatz der Formaldidaktiken in der deutschen Schulpraxis gelegt. Einen
Monat später stellte das Institut
im Deutschen Museum in München das
Prinzip der Formaldidaktiken durch Datenfernübertragung mit seinem
Rechenzentrum vor.
Im Juli 1969 konstituierte sich im nordrheinwestfälischen Kultusministerium in Düsseldorf das Beratungs- und Planungsgremium zur Gründung der vom Paderborner Kleinrechnerpionier Heinz Nixdorf zusammen mit dem Institutsdirektor initiierten späteren "Forschungs- und Ent- wicklungszentrums für objektivierte Lehr- und Lernverfahren" (FEoLL). Im November 1969 wurde die Standortfrage des FEoLL zugunsten von Paderborn entschieden, was die Gründung der heutigen Universität Paderborn (1972) politisch ermöglichte. Im November 1970 wurde das FEoLL als gemeinnützige GmbH gegründet und existierte in dieser Rechtsform bis zur Eingliederung in die Universität 1983.
1972 verließ ein Teil der Institutsangehörigen das Berliner "Stamminstitut" um am FEoLL und den beiden weiteren, vom Institut und der GPI initiierten Gründungen mitzuarbeiten: Bildungstechnologisches Zentrum (BTZ) in Wiesbaden und Bildungswissenschaftliche Universität Klagenfurt. Das Berliner Hochschulinstitut gab sich die Rechtsform des eingetragenen Vereins. Dieser Verein gab sich 1994 den Namenszusatz "Gesellschaft für Kommunikationskybernetik".
Die am 31. August 2000 an der FernUniversität
in Hagen stattgefundene Mitgliederversammlung beschloß die Namensänderung
in (Deutsche) Gesellschaft für Kybernetik e.V..
1. Was versteht die GfK unter Kybernetik ?
Der Begriff Kybernetik wird in Übereinstimmung
mit Hermann Schmidt (1941) und Norbert Wiener (1948) nicht auf die Theorie
und Technik
der Regelung beschränkt verstanden,
sondern als Beschäftigung mit der Übertragung und Verarbeitung
von Information unter Verwendung analytischer, modellierender, messender
und kalkülisierender Methoden zum Zwecke von Prognosen (A. Comte)
und Objektivationen
(H. Schmidt).
Dabei kann Verarbeitung und raumzeitliche
Übertragung von Information (A) in und zwischen Subjekten (Anthropokybernetik)
oder auf der
(B) biologischen Ebene (Biokybernetik)
oder auch (C) in Maschinen (Konstruktkybernetik) erfolgen, aber auch (D)
als vom Seinsbereich unabhängige Struktur betrachtet werden (allgemeine
Kybernetik). In allen diesen vier Bereichen führt die Analyse auf
vier aufeinander aufbauende Gegenstandsstrukturen:
(1) Messung, Codierung und Übertragung
von Information,
(2) Algorithmen und Systeme der Informationsverarbeitung,
(3) zielgerichtete Umweltlenkung (speziell:
Regelung),
(4) Zielverfolgung im Einflußbereich
anderer Subjekte (speziell: mathematische Spieltheorie).
Dieser am 8. Juni 1999 in Wien protokollierte umfassende Kybernetikbegriff schließt u. a. die folgenden Disziplinen ein:
Mathematische Informationstheorie,
Informatik,
Regelungstheorie,
allgemeine Systemtheorie,
Wirtschaftskybernetik (mathematische Wirtschaftsforschung),
Spieltheorie,
Organisationskybernetik,
Theorie künstlicher Intelligenz,
Bildungstechnologie.
2. Der Wiener-Schmidt-Preis
Die Gesellschaft beschäftigt sich u. a. mit der jährlichen (Mit-)Ausrichtung von wissenschaftlichen Symposien. Im Dezember 1994 wurde an der Technischen Universität Berlin während einer von ihr mitveranstalteten Feierstunde anläßlich der 100. Geburtstage von Hermann Schmidt und Norbert Wiener, den "Vätern der Kybernetik", der Wiener-Schmidt-Preis von der Gesellschaft für Pädagogik und Information (GPI) und dem damaligen IfK/GKK proklamiert. Er wurde gestiftet zunächst nur für hervorragende wissenschaftliche Leistungen zur Förderung der Bildungs- technologie. Das Statut wurde während der Mitgliederversammlung 2001 überarbeitet.
Am 30./31. Juli 1996 fand an der Pädagogischen
Fakultät der Karlsuniversität Prag aus Anlaß des 70. Geburtstags
von Professor Dr. Milos Lánský ein Internationales Symposion
über Bildungskybernetik statt.
Es wurde gemeinsam von der Sektion Kybernetik
der AIS, vom damaligen IfK, von der tschechischen AIS und dem Bildungstechnologischen
Lehrstuhl der Karlsuniversität veranstaltet. Dabei wurde erstmals
der Wiener- Schmidt-Preis zugleich für die Gesellschaft
für Pädagogik und Information e.V. (GPI) durch die Gesellschaft
an Professor Dr. Milos Lánský vergeben.
Anläßlich der Internationalen Woche der Begegnung vom 13. bis 21. Februar 1998 an der Universität/GH Paderborn würdigte die Gesellschaft das Lebenswerk von Professor Dr. Klaus Weltner durch die zweite Verleihung des Wiener-Schmidt-Preises.
Pfingsten 2000 veranstaltete die Gesellschaft in Hradec Kralové (Königsgräz/CZ) die 8. Prager Konferenz über Kybernetische Pädagogik mit. Dort wurde zum dritten Mal der Wiener-Schmidt-Preis verliehen; geehrt wurde damit Professor Dr.-Ing. Uwe Lehnert, Berlin.
Die nächste Preisverleihung erfolgt Ende November / Anfang Dezember 2002 voraussichtlich anläßlich einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Leibniz - Sozietät in Berlin.
3. Der Preis für Gesellschafts- und Organisationskybernetik
Im November 1998 veranstaltete die Gesellschaft
an der Technischen Universität Berlin die Berliner Konferenz "Bildung
und Kommunikation in und für Europa" mit. Anläßlich der
1998er Mitgliederversammlung wurde, initiiert vom stv. Direktor Siegfried
Piotrowski, die Vergabe eines neuen Kybernetik-Preises beschlossen.
Der Preis sollte alle zwei Jahre, erstmals
1999, verliehen werden und zwar für herausragende Beiträge zur
wissenschaftlichen Weiterent- wicklung und gesellschaftlichen Verankerung
der Gesellschafts- und Organisationskybernetik.
Vom 26. bis 28. November 1999 fand an der
Humboldt-Universität
Berlin unter dem Rahmenthema Kybernetische Visionen - (Re)Vision der Kybernetik"
ein Symposium mit den drei Arbeitsgruppen Wissenschaftsorganisation - Organisationskybernetik,
Philosophie der Kybernetik - Kybernetik der Philosophie und Kybernetik
des Lehrens - Lehren der Kybernetik statt.
Im Rahmen dieses Symposiums erfolgte die
Verleihung des neuen Preises am Sonntag, 28. 11. 1999, in einer Feierstunde
an Professor em. Dr. phil. Herbert Stachowiak.
Der Berliner November 2001 fand am 9. und
10. November im Clubhaus der Freien Universität Berlin statt. Anläßlich
einer Feierstunde am Sonntagmorgen, 10. November 2001, wurde der Preis
ein zweites Mal verliehen. Preisträger war Professor Dr.- Ing. habil.
Günter Ropohl,
Karlsruhe.
Die nächste Vergabe dieses Preises erfolgt im November 2003 in Berlin.
4. "Kybernetik steckt den Osten an - Wiener's Ideen in Osteuropa und der DDR"
Am 10. und 11. November 2000 fand im Berliner
Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft unter diesem Titel ein Workshop
statt. Die Organisatoren Frank Dittmann und Siegfried Piotrowski hatten
sich damit einem Thema zugewandt, das beim Berliner November 2001,
der unter dem Thema "Bildung und Kommunikation
in und für Europa" stand, vertieft wurde.
Bekanntlich gilt das Erscheinen des Buches
"Cybernetics" von Norbert Wiener 1948 als Gründungsakt der Kybernetik
in den USA. Obwohl
die neue Wissenschaft zunächst in
der Sowjetunion als "bürgerlich" abgelehnt wurde, faßte sie
allmählich auch im Osten Fuß. In der DDR war dies vor allem
dem Wirken des Philosophen Georg Klaus zu verdanken. Der Ablehnung in den
1950er Jahren folgte eine Phase der über- schwenglichen Begeisterung
für die Kybernetik, deren Begriffe und Denkmodelle in fast allen Natur-
und Geisteswissenschaften euphorisch aufgesogen wurden. Als aber
die ideologiefreie Betrachtung von gesellschaftlichen Informations- und
Kommunikationsprozessen die "führende Rolle der SED" in Frage zu stellen
schien, folgte 1969 eine harsche anti-kybernetische Wende.
Die zahlreichen Teilnehmer an den ersten
beiden Berliner Workshops hatten sich die Aufgabe gestellt, auf diese Ereignisse
zurückzublicken, diskutierten aber auch die heutige Bedeutung der
Kybernetik. Im Mittelpunkt standen sowohl im Jahre 2000 als auch 2001 die
Vorträge von Zeitzeugen aus der ehemaligen DDR. Das Spektrum
der Ausführungen reichte dabei von der Regelungstechnik über
die Anwendung kybernetischer Modelle in der Physik, Biologie, Ökonomie
und den Erziehungswissenschaften bis hin zur philosophischen Auseinandersetzung
mit Kategorien wie Information oder Entwicklungsdynamik in Systemen.
Renommierte ostdeutsche Wissenschaftler,
die zum Teil auch nach der Wiedervereinigung im akademischen Bereich tätig
sind bzw. waren, berichteten über ihre persönlichen Erlebnisse
sowie die Kraft, die sie aus der Beschäftigung mit der Kybernetik
bezogen hatten.
Der Berliner November 2002 soll dem Wirken von Georg Klaus gewidmet werden. Es ist eine gemeinsame Veranstaltung mit der Leibniz - Sozietät geplant.
5. kybernetiknet
Mitteilungen der Gesellschaft erfolgen in dem virtuellen Kybernetik-Magazin http://www.kybernetiknet.de
6. Mitgliedschaft
Der Jahresbeitrag beträgt EURO 20,-- bzw. inklusive Bezug der quartalsweise erscheinenden „Grundlagenstudien aus Kybernetik und Geisteswissenschaft“ (grkg/Humankybernetik) EURO 37,50.
Spenden an die Gesellschaft sind gemäß Bescheid des Finanzamtes steuerlich absetzbar.
7. Der Vorstand
Der bis zum 31. 12. 2003 gewählte Vorstand der Deutsche Gesellschaft für Kybernetik besteht aus:
geschf. Direktor: Honorarprofessor
Dr. Siegfried Piotrowski, Schultenhardtstr. 27, D- 58093 Hagen
stv. Direktor:
Dr. phil. Frank Dittmann, Schloßstr. 14, 33104 Paderborn
stv. Direktor:
Professor Dr. pil. habil. Heinz Lohse, Christianstr. 21, D- 04105 Leipzig
8. Anschrift der Gesellschaft
Die Postanschrift der Gesellschaft lautet:
Deutsche Gesellschaft für Kybernetik
e. V.
c/o Siegfried Piotrowski
Postfach 27 42
58027 Hagen
DEUTSCHLAND
Telefon und Telefax:
+ 49 (0) 23 31 / 5 15 59
mailto: gfk@piotrowski.de
Deutsche Gesellschaft für Kybernetik
e. V.
(vormals: Institut für
Kybernetik Berin e.V./Gesellschaft für Kommunikationskybernetik)
Satzung (in der Fassung vom 10. November
2001)
§ 1
Zweck
1.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere durch die Förderung der Wissenschaft und der Bildung.
1.2 Der Verein setzt sich zur Aufgabe, die Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Kybernetik, insbesondere auch der Kybernetischen Pädagogik, Informationspsychologie, des Rechnereinsatzes in den Sozialwissenschaften und anderer Bereiche der mathematisch- modellierenden Humanwissenschaften zu fördern. Er führt dazu Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch.
1.3 Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Verein haupt- oder nebenamtliche wissenschaftliche, technische und administrative Mitarbeiter sowie Hilfskräfte beschäftigen und bewegliche Güter erwerben oder mieten.
1.4 In Erfüllung seiner Aufgaben veranstaltet der Verein als alleiniger Träger oder zusammen mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen wissenschaftliche- technische Colloquien und veröffentlicht Druckschriften.
1.5 Die Tätigkeit als
Mitglied des Vereins ist ehrenamtlich. Etwaige Gewinne dürfen nur
für die satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins verwendet
werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile
bzw. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
1.6 Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
1.7 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
§ 2
Name, Sitz, Geschäftsjahr
2.1 Der Verein soll mit der heute beschlossenen Satzungsänderung den Namen führen
Deutsche
Gesellschaft für Kybernetik e.V.
(vormals: Institut für Kybernetik
Berlin e.V./Gesellschaft für Kommunikationskybernetik).
2.2 Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
2.3 Der Ort der Geschäftsleitung des Vereins befindet sich am jeweiligen Wohnort des federführenden Direktors, oder nach Beschluß der Mitgliederversammlung eines von ihr zu benennenden anderen Mitglieds des Direktoriums.
2.4 Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 3
Mitgliedschaft, Beiträge
3.1 Der Verein hat aktive und
passive ordentliche sowie außerordentliche Mitglieder.
Außerordentliche Mitglieder sind
a) fördernde Mitglieder oder
b) Ehrenmitglieder.
Die ordentliche Mitgliedschaft kann auf schriftlichen Antrag an das Direktorium jede natürliche oder juristische Person erwerben. Über den Antrag entscheidet der engere Vorstand. Eine eventuelle Ablehnung des Aufnahmeantrags muß von ihm nicht begründet werden. Außer Mitgliedern aus dem deutschen Sprachraum nimmt der Verein auch aus anderen Ländern Interessierte auf, mit denen eine fachliche Kommunikation in Deutsch, Englisch oder der Internationalen Sprache Esperanto (auch: Internacia Lingvo - ILo) möglich ist.
3.2 Der Mitgliedsbeitrag kann für ordentliche und außerordentliche Mitglieder unterschiedlich von der Mitgliederversammlung je für das Folgejahr festgesetzt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
3.3 Aktive ordentliche Mitglieder sind die Gründungsmitglieder sowie natürliche oder juristische Personen, die an den Aktivitäten des Vereins mitzuwirken bereit und fachlich dazu in der Lage sind. Passive ordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, die sich für die Tätigkeiten des Vereins interessieren.
3.4 Zu fördernden Mitgliedern kann das Direktorium auf Beschluß des Beirats natürliche oder juristische Personen aufnehmen, welche den Verein durch Geld- oder Sachzuwendungen zu fördern bereit und in der Lage sind.
3.5 Die Berufung zum Ehrenmitglied kann das Direktorium mit Zustimmung von 3/4 in der Mitgliederversammlung abgegebener Stimmen an natürliche Personen aussprechen, die dem Verein mindestens zwei Jahre als aktives ordentliches Mitglied angehören oder sich durch hervorragende fachliche Leistungen auf dem Arbeitsgebiet des Vereins Ansehen erworben haben.
3.6 Die Mitgliedschaft
endet durch
a) Tod oder Austritt oder bei juristischen
Personen Auflösung;
b) Ausschluß: dieser kann erfolgen
durch Beschluß des Direktoriums, wenn das Mitglied trotz
wiederholter Mahnungen mit der Beitrags- zahlung (die zu Beginn
des Kalenderjahres fällig ist) mehr als 12 Monate im Rückstand
ist;
der Ausschluß kann ferner erfolgen,
wenn sowohl die Mitgliederversammung als auch der Beirat mit 3/4
der abgegebenen Stimmen den Ausschluß aufgrund grober Schädigung
des Ansehens oder der Wirkung des Vereins in geheimer Abstimmung beschließen.
3.7 Austritt ist durch schriftliche Kündigung vor dem 1. Oktober zum Jahresende möglich.
3.8 Die Feststellung, ob die Voraussetzungen für den Erwerb oder die Beendigung der aktiven ordentlichen Mitgliedschaft erfüllt sind, trifft das Direktorium. Davon unberührt bleibt die passive Mitgliedschaft des Betroffenen.
3.9 Jedes aktive Mitglied ist berechtigt, bei Publikationen, in Kongreßteilnehmerverzeichnissen und anderen öffentlich zugänglichen Drucksachen sich als "Mitarbeiter (oder Angehöriger) der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik" zu bezeichnen, evtl. mit der zusätzlichen Angabe der Arbeitsstelle (Außenstelle, Abteilung o. ä.).
§ 4
Organe
4.1 Die Organe des Vereins
sind
a) Das Direktorium
b) Der Beirat
c) Die Mitgliederversammlung
§ 5
Das Direktorium
5.1 Das Direkorium besteht
im Regelfalle aus drei Direktoren, mindestens jedoch aus einem, der dann
Vorstand des Vereins im Sinne der zwingenden Vorschriften des BGB ist.
Besteht das Direktorium aus mehr als einer
Person, dann ist Vorstand im Sinne des BGB der federführende Direktor.
5.2 Die Mitglieder des Direktoriums
werden aus dem Kreis der persönlichen aktiven ordentlichen Mitgliedern
von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von
zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Das Direktorium
führt die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl weiter.
Der federführende Direktor ist zuerst
und in einem eigenen Wahlgang zu wählen; er soll nach Möglichkeit
promoviert und als Professor tätig sein.
§ 6
Der Beirat
6.1 Dem Direktorium steht ein Beirat als erweiterter Vorstand zur Seite.
6.2 In den Beirat wählbar sind
persönliche aktive ordentliche und außerordentliche Mitglieder;
sie sollten promoviert oder als Professor tätig sein.
Die Mitgliederversammlung wählt den
Beirat mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl
ist möglich. Der Beirat führt die Amtsgeschäfte bis zur
Neuwahl weiter.
6.3 Der Beirat wird vom federführenden Mitglied des Direktoriums (oder im Verhinderungsfall durch ein anderes Direktoriumsmitglied ) einberufen. Über seine Beschlüsse ist eine Beschlußniederschrift anzufertigen.
6.4 Der Beirat berät und beschließt über den jährlichen Arbeits- und Finanzrahmenplan des Vereins.
§ 7
Mitgliederversammlung
7.1 Im letzten Quartal eines
jeden Jahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der
alle Mitglieder mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung
brieflich einzuladen sind.
Die Einladung erfolgt durch den für
dieses Jahr gewählten federführenden Direktor (oder im Verhinderungsfall
durch ein anderes Direktoriums- mitglied). Dieser kann bei
Bedarf weitere Mitgliederversammlungen im Laufe des Jahres einberufen.
7.2 Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Direktoriums geleitet und von einem anderen Mitglied des Beirats protokolliert.
7.3 In der Mitgliederversammlung
hat jedes Mitglied eine Stimme; das Stimmrecht juristischer Personen wird
durch einen legitimierten Vertreter wahrgenommen.
Stimmrechtsübertragung an ein anderes
Mitglied ist möglich, jedoch darf kein Mitglied mehr als fünf
weitere Mitglieder vertreten.
7.4 Die Kompetenzen der Mitgliederversammlung
sind
a) Entlastung des engeren Vorstandes
(Direktoriums) für das vorausgegangene Geschäftsjahr,
b) Wahl der Mitglieder des Direktoriums
und des Beirats,
c) Wahl der Kassenprüfer für
das folgende Kalenderjahr,
d) Beschlußfassung über
den Ausschluß von ordentlichen oder außerordentlihen Mitgliedern,
e) Zustimmung zur Berufung von Ehrenmitgliedern
auf Vorschlag des Direktoriums,
f) Genehmigung oder Kürzung
etwaiger Aufwandsentschädigungen für Mitglieder, die Funktionen
für den Verein ausüben,
g) Beschlußfassung über
alle Fragen, die der Mitgliederversammlung vom Direktorium oder Beirat
zur Beschlußfassung vorgelegt werden,
h) Beschlußfassung über
die Auflösung des Vereins bzw. die Änderung der Satzung, insbesondere
des Vereinzwecks.
§ 8
Auflösung
8.1 Der Verein ist aufzulösen,
a) falls die Zahl seiner Miglieder auf
weniger als drei sinkt,
b) falls kein ordentliches Mitglied des
Vereins Professor an einer Universität oder Hochschule ist,
c) falls die Auflösung sowohl mit
einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung
als auch des Beirats beschlossen wird.
8.2 Bei Auflösung des
Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur ausschließlichen
und unmittelbaren Verwendung für die Förderung der Wissenschaft
und/oder der Bildung. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung
des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt
werden.
Das
Statut zum Wiener - Schmidt - Preis
(in der Fassung vom 10. November 2001)
Zugleich für die Gesellschaft für Pädagogik und Information e.V. (GPI - vormals Gesellschaft für Programmierte Instruktion) vergibt die Deutsche Gesellschaft für Kybernetik (vormals Institut für Kybernetik Berlin e.V. / Gesellschaft für Kommunikationskybernetik ) den Wiener-Schmidt-Preis für herausragende Beiträge
Durch den Preis soll eine dokumentierte,
wesentliche Einzelleistung oder das wissenschaftliche Lebenswerk des Preisträgers
gewürdigt werden.
Die Stiftung des Preises wurde 1994 zwischen
dem langjährigen damaligen Vorsitzenden der GPI, Prof. Dr. Dr. Gerhard
E. Ortner, und dem einstigen Gründungsvorsitzenden und späteren
Ehrenpräsidenten der GPI, Prof. Dr. Helmar Frank, vereinbart, bei
der Feststunde der Technischen Universität Berlin zum 100. Geburtstag
von Norbert Wiener und Herrmann Schmidt am 9. Dezember 1994 verkündet
und unverzüglich in den Mitgliederzeitschriften von GPI und dem damaligen
IfK/GKK bekanntgemacht.
Die Vergabe des Preis erfolgt nach den folgenden Regeln:
Artikel 1
Der Preis wird möglichst in jedem zweiten Kalenderjahr (erstmals im Juli 1996) vergeben, keinesfalls zweimal im selben Kalenderjahr und keinesfalls in einem dichteren Abstand als sieben Monate.
Artikel 2
Die Preisvergabe erfolgt öffentlich anlässlich einer von der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik (mit-)getragenen Fachveranstaltung.
Artikel 3
Der Preis besteht aus
1. einer Medaille mit
Porträts von Wiener und Schmidt,
2. einer von den autorisierten
Repräsentanten der beiden Vergabeinstitutionen des Preises und der
gemeinsamen Jury unterzeichneten Urkunde, die in den Arbeitssprachen von
Schmidt, Wiener und der Vergabeinstitutionen abgefasst ist,
3. in der Regel
einem von der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik (in Ausnahmefällen
von der GPI) ausgestellten Scheck über einen
durch 500 restfrei teilbaren Betrag in
Euro,
4. dem Begründungstext
der aktuellen Preiszuerkennung (Laudatio) mit Auflistung der Jury, der
Stifter und der bisherigen Preisträger und
5. einer Druckschrift
mit Texten über die Bildungstechnologie, über das Wirken von
Wiener und Schmidt, über den Wiener-Schmidt-Preis
und über dessen Vergabeinstitutionen,
in welcher auch das Stiftungsstatut abgedruckt ist.
Die Gestaltung der Medaille, der Urkunde
und der Druckschrift übernimmt die Deutsche Gesellschaft für
Kybernetik. Den Begründungstext
liefert die Jury.
Artikel 4
Der Gründungsvorsitzende und spätere Ehrenpräsident der GPI verpflichtete sich gegenüber den Vergabeinstitutionen, mindestens bis zum Jahre 2001 für jede Preisvergabe einen Beitrag zu leisten, der 500,- Euro nicht unterschreitet. Weitere Stifter können von den Vorständen der preisvergebenden Institutionen vom Tage der Preisvergabe an für die nächste Vergabe zugelassen werden. Die Stifterliste wird vier Wochen vor dem Vergabetermin geschlossen; spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen die angekündigten Beiträge auf dem Konto der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik oder der GPI eingegangen sein. Der Empfang wird unverzüglich durch eine Spendenbescheinigung bestätigt.
Stehen für eine Vergabe mehr als 2500,- Euro zur Verfügung, dann wird das über diesen Höchstbetrag hinausgehende Kapital für die nächste Preisvergabe zurückgelegt. Dasselbe gilt für den eventuell verbleibenden Restbetrag nach Abzug eines größtmöglichen Vielfachen von 500,- Euro für den Preis. Für die Verwaltung der Rücklage sorgt die Deutsche Gesellschaft für Kybernetik. Soweit erforderlich können vom verfügbaren Gesamtbetrag mit Zustimmung seitens der Vorstände der beiden Vergabeinstitutionen und seitens der gemeinsamen Jury eventuell erforderliche Nebenkosten der Preisvergabe in Höhe von insgesamt weniger als 500,- Euro vorab einbehalten werden.
Artikel 5
Jedes direkte Mitglied einer Vergabeinstitution des Preises ist berechtigt, dem amtierenden Sprecher der Jury einen würdigen Preisempfänger bis spätestens drei Monate vor dem angesetzten Preisvergabetermin vorzuschlagen. Eigenbewerbungen um den Preis werden nicht be- handelt. Der Vorschlag muss eine in der Laudatio verwendbare Begründung enthalten, welche die zu würdigende Leistung kennzeichnet.
Die Leistung muss durch eine nachzuweisende wissenschaftliche Veröffentlichung zur theoretisch fundierten Bildungstechnologie bzw. zu deren Grundlagen oder zur Lehre oder Wissenschaftsrevision der Kybernetik oder durch mehrere, aufzulistende wissenschaftliche Veröffentlichungen (unter Umständen auch durch das literarische Gesamtwerk einer Person) dokumentiert sein. Soweit diese wissenschaftliche Leistung nicht dem Bereich der Kommunikationskybernetik (Informationspsychologie, Bildungskybernetik, Informationsästhetik, Sprachkybernetik) oder der Wissenschaftsrevision der Kybernetik einzuordnen ist, soll sie sich mit den einschlägigen Erkenntnissen dieser Bereiche kritisch ausein- andersetzen oder sie ausdrücklich ergänzen. Das Dokumentationsmaterial ist der Jury, wenn sie es wünscht, vorzulegen. Es sollen deutsch- sprachige Publikationen ausdrücklich gefördert werden, deshalb soll das Dokumentationsmaterial mindestens teilweise deutschsprachig und höchstens zur Hälfte in anderen Sprachen als in Deutsch oder in einer neutralen Sprache abgefasst sein.
Außer auf den Beitrag zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Bildungstechnologie oder deren Grundlagengebiete muss sich die Begründung auch au einen Beitrag zur gesellschaftlichen Verankerung stützen. Er kann in wissenschaftlichen oder wissenschaftspopu- larisierenden Veröffentlichungen, in einer ausgedehnten Lehrtätigkeit oder in wissenschaftsorganisatorischen Leistungen (z.B. in der Leitung einschlägiger Fachgruppen oder Fachtagungen) bestehen.
Die Vergabe des Preises ist ausschließlich an natürliche Personen möglich. Die Vergabe zum selben Termin an mehr als eine Person ist nur zu gleichen Teilen und nur dann möglich, wenn die gemeinsamen Preisträger für eine ersichtlich gemeinsam erbrachte Leistung ausgezeichnet werden sollen.
Artikel 6
Die Auschreibung des Preises mit Nennung
des nächsten Vergabetermins erfolgt zumindest in den Mitgliederzeitschriften
der Vergabe- institutionen spätestens sieben Monate vor diesem
Termin. Zugelassene Stifter, von denen schon vier Monate vor dem Vergabetermin
ein Beitrag von mindestens 250,- Euro eingegangen war, oder die wenigstens
diesen Beitrag schon zur vorangegangenen Preisvergabe gestiftet und sich
zur regelmäßigen Beisteuerung mindestens dieses Betrags verbindlich
verpflichtet hatten, werden automatisch Mitglieder der Jury.
Stiftet eine Vereinigung, Firma oder sonstige
Personenmehrheit einen Betrag von mindestens 250,- Euro für eine Preisvergabe
spätestens vier Monate vor dem Vergabetermin, dann kann sie einen
Repräsentanten in die Jury delegieren. Außerdem werden von den
Leitungsorganen der beiden preisvergebenden Institutionen spätestens
drei Monate vor der Preisvergabe höchstens drei Institutionsmitglieder
in die Jury delegiert; sie dürfen nicht selbst zur Wahl stehen. Die
Mitglieder der Jury erhalten je ein Exemplar der zum Preis gehörigen
Druckschrift (Art. 3), arbeiten im übrigen jedoch ehrenamtlich. Jeder
Preisträger wird Jurymitglied.
Die Jury wählt (eventuell auf dem Korrespondenzweg) aus ihren Reihen einen Sprecher, der die Entscheidung über den Preisträger spätestens zwei Monate vor dem Vergabetermin herbeiführt und mit Begründung den Vorständen der Vergabeinstitutionen unverzüglich mitteilt. Diese können im Einvernehmen miteinander unter Begründung der Unwürdigkeit des von der Jury gewählten Preisträgers oder der nachzuweisenden Regelwidrigkeit des Wahlverfahrens innerhalb von vier Wochen den Beschluss der Jury aufheben und die Preisvergabe an dem vorgesehenen Termin ausfallen lassen.
Der Sprecher der Jury übergibt am
Übergabetermin den Preis, sofern sich die Vorstände der Vergabeinstitutionen
vier Wochen vor der Vergabe auf keine andere Persönlichkeit zur Erfüllung
dieser Aufgabe geeinigt haben.
Nach dem Vergabetermin sorgt der Sprecher
dafür, dass die Vergabeinstitutionen rechtzeitig die nächste
Ausschreibung vornehmen und ihre Delegationen für die neue Jury wählen;
erforderlichenfalls macht er einen Vorschlag, der bei nicht rechtzeitigem
Zustandekommen eines anderen Beschlusses als angenommen gilt. Als letzte
Aufgabe leitet der Sprecher die Wahl seines Nachfolgers. Wiederwahl ist
möglich.
Für die ersten Preisvergaben (seit dem 30. Juli 1996) übernahm der Gründungsvorsitzende der GPI (Art. 4) die Rolle des Sprechers der Jury; dieser gehörten im übrigen als Delegierte und Vorstandsmitglieder der GPI die Professoren Ortner, Issing, Lehnert, als Delegierte des IfK/GKK die Professoren Piotrowski, Lohse und Völz, sowie als Mitstifter zugleich für seine Geschwister Dr. Michael Schmidt an.
Artikel 7
Die beiden Vergabeinstitutionen veröffentlichen
in ihren Mitgliederzeitschriften die Entscheidungen der Jury einschließlich
der vom Sprecher gegebenen Begründung, jedoch ohne Benennung des Vorschlagenden,
des Abstimmungsverhältnisses und anderer, der Entscheidung vorausgegangener
Einzelheiten.
Das Statut zum Preis für Gesellschafts- und Organisationskybernetik
Stiftungsstatut
zum
Preis für Gesellschafts- und Organisationskybernetik
Die Deutsche Gesellschaft für Kybernetik (vormals: Institut für Kybernetik Berlin e. V. / Gesellschaft für Kommunikationskybernetik - IfK/GKK - ) vergibt in Verbindung mit der Sektion Kybernetik der Internationalen Akademie der Wissenschaften -Akademio Internacia de la Sciencoj (AIS)- San Marino diesen Preis, der nicht die Kybernetik insgesamt, sondern vor allem innerhalb der Humankybernetik den Komplementärbereich zur Kommunikationskybernetik betrifft, für herausragende Beiträge
Durch diesen Preis soll eine dokumentierte,
wesentliche Einzelleistung oder das wissenschaftliche Lebenswerk des Preisträgers
gewürdigt werden. Die Stiftung des Preises wurde 1998 in Budweis zwischen
dem Gründungsdirektor des Berliner Hochschulinstituts für Kybernetik,
der Vorgängereinrichtung des IfK/GKK, Präsident des Senats der
Internationalen Akademie der Wissenschaften (AIS) San Marino, Professor
Dr. habil. Dr. h. c. Helmar G. Frank und dem stellvertretenden Direktor
des Instituts, Professor h. c. Dr. Siegfried Piotrowski, Universität
Hermannstadt (Sibiu/RO) vereinbart, anläßlich des "Berliner
November" 1998 von der Mitgliederversammlung des Instituts beschlossen
und in den Mitgliederzeitschriften bekanntgemacht.
Die Vergabe des Preises erfolgt nach folgenden Regeln:
Artikel 1
Der Preis soll in der Regel in jedem zweiten Kalenderjahr, erstmals 1999, vergeben werden.
Artikel 2
Die Preisvergabe erfolgt öffentlich anläßlich einer von der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik (mit-) getragenen Fachveranstaltung (Symposium).
Artikel 3
Der Preis besteht aus
1. einer Medaille,
2. einer von den autorisierten Repräsentanten
der Vergabeinstitution und der Jury unterzeichneten Urkunde, die in der
Regel in der deutschen Sprache abgefaßt ist,
3. dem Begründungstext der Preiszuerkennung
(Laudatio) mit Auflistung der jeweiligen Jury-Mitglieder und der bisherigen
Preisträger.
Artikel 4
Die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft
für Kybernetik sind berechtigt, dem jeweiligen bekanntzugebenden Sprecher
der Jury einen würdigen Preisempfänger bis längstens drei
Monate vor dem angesetzten Preisvergabetermin vorzuschlagen. Eigenbewerbungen
sind nicht zulässig. Der Vorschlag soll eine in der Laudatio verwendbare
Begründung, die die zu würdigende Leistung ausführlich kennzeichnet,
beinhalten.
Die Leistung muß durch nachzuweisende
wissenschaftliche Veröffentlichung(en) dokumentiert sein. Das Dokumentationsmaterial
ist der Jury auf Wunsch vorzulegen.
Die Preisvergabe ist ausschließlich
an natürliche Personen möglich.
Artikel 5
Die Ausschreibung des Preises mit Nennung
des (nächsten) Vergabetermins sollte (zumindest) in der (den) Mitgliederzeitschrift(en)
der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik, und zwar spätestens
6 Monate vor diesem Termin erfolgen.
Das Direktorium und der Beirat der Deutschen
Gesellschaft für Kybernetik sowie der Senat der Internationalen Akademie
der Wissenschaften (AIS) San Marino sollten spätestens vier Monate
vor dem Vergabetermin jeweils 2 Mitglieder aus ihren Reihen als Jury-Mitglieder
benennen. Die Jury wählt aus ihren Reihen einen Sprecher, der die
Entscheidung über den Preisträger spätestens zwei Monate
vor dem Vergabetermin herbeiführen sollte und mit entsprechender Begründung
dem Direktorium und Beirat unverzüglich mitteilt. Einsprüche
gegen die von der Jury getroffene Wahl sind innerhalb von zwei Wochen begründet
dem Sprecher der Jury mitzuteilen. Können sich Jury, Direktorium und
Beirat nicht einvernehmlich auf einen Preisträger einigen, fällt
die Preisvergabe zum vorgesehenen Termin aus.
Anläßlich des Vergabetermins
wird der Preis durch den Sprecher der Jury übergeben, sofern
Direktorium und Beirat nicht vier Wochen vor dem Termin eine andere Persönlichkeit
einvernehmlich benannt haben.
Nach dem Vergabetermin hat der Sprecher
der Jury dafür zu sorgen, daß rechtzeitig die nächste Ausschreibung
erfolgt und eine neue Jury benannt wird. Wiederbenennung ist möglich.
Für die erste Preisvergabe, die für
November 1999 in Berlin vorgesehen ist (die weiteren Verleihungen erfolgen
dann an mit der Tagung der Gesellschaft verbundenen Orten), übernimmt
Professor Dr. Siegfried Piotrowski die Rolle des Sprechers der Jury,
für die im übrigen der federführende Direktor, Professor
Dr. habil. Heinz Lohse, Professor Dr. habil. Dr. h. c. Helmar G. Frank,
Professor em. Dr. Dr. h. c. Alfred Locker, Wien, Professor Dr. Bengt-Arne
Wickström und Professor Dr. K. F. Wessel benannt sind.
Artikel 6
Der Preis wird nach der erstmaligen Verleihung aufgrund einstimmigen Beschlusses der ersten Jury in "Herbert-Stachowiak-Preis" benannt und der erste Preisträger zum lebenslangen Mitglied der Jury berufen.
Artikel 7
Die Deutsche Gesellschaft für Kybernetik
veröffentlicht in ihrer/ihren Mitgliederzeitschrift(en) die Entscheidung
der Jury einschließlich der vom Sprecher er Jury gegebenen Begründung.
Nicht genannt werden der Vorschlagende, das Abstimmungsverhältnis
und andere, der Entschei- dung vorangegangene Einzelheiten.
Deutsche Gesellschaft für Kybernetik
e.V.
c/o Siegfried Piotrowski
Postfach 27 42
D- 58027 Hagen
Hierdurch erkläre(n) ich/wir
meinen/unseren Beitritt in die
Deutsche Gesellschaft für Kybernetik
e.V..
Die mir/uns zur Verfügung zu stellende
/ gestellte Satzung erkenne(n) ich/wir an.
Der Jahresbeitrag beträgt (Stand
1. Januar 2002) EURO 37,50 inclusive Bezug
der Grundlagenstudien aus Kybernetik und
Geisteswissenschaft (grkg/H). Bei
Verzicht auf grkg/H reduziert er sich
auf EURO 20,--.
Ich/wir bin/sind bereit,
O den Beitrag mit ohne grkg/H,
O freiwillig einen Jahresbeitrag in Höhe
von EURO______zu entrichten,
O Den Beitrag für das Beitrittsjahr
überweise(n) ich/wir innerhalb von 4 Wochen,
O ich/wir erteile(n) Einzugsermächtigung
von meinem/unserem Konto_____________
bei der __________________-Bank
in______________BLZ__________________.
Name:_____________________Vorname:_________________(ggf.Titel):________
Geburtstag:___________________, Geburtsort:_____________________________
Beruf:____________________ O angestellt O selbständig
Straße:____________________Hausnummer:_____Postleitzahl:________________
Stadt:________________________Land:__________________________________
Telefon: (____) ______, Telefax:_______eMail:______________________________
URL:_______________________________________________________________
Ort/Datum:____________________Unterschrift:______________________________
gfk-bei
Die Deutsche Gesellschaft für Kybernetik beabsichtigt, die Referate der Berliner November 1999 (Thema: Kybernetische Visionen - (Re)Vision der Kybernetik, erstmalige Vergabe des Preises für Gesellschafts- und Organisationskybernetik), 2000 (Thema: Kybernetik steckt den Osten an - Wiener's Ideen in Osteuropa und der DDR") und 2001 (Thema: „Bildung und Kommunikation in und für Europa“ und zweite Vergabe des Preises für Gesellschafts- und Organisationskybernetik) im ersten Halbjahr 2002 als Sammelbände herauszugeben.
Band 1: "Information,
Kommunikation, Organisation in Bildung und Wissenschaft"
Die Autoren (in alphabetischer Folge):
Rudolf-Robert Davideit, Stuer
Professor em. Dr. habil. Dr. h. c. Helmar
G. Frank, Paderborn
Professor Dr. Gerd K. Hartmann, MPI für
Aeronomie, Katlenburg
Privatdozent Dr. Ekkehard Höxtermann,
Berlin
Mag. Georgine Lansky, Linz
Professor em. Dr. Dr. h. c. Alfred Locker,
Wien
Honorarprofessor Dr. Siegfried Piotrowski,
Hagen
Professor Dr.- Ing. Günter Ropohl,
Karlsruhe
Professor em. Dr. phil. Herbert Stachowiak,
Berlin
Professor Dr. Hermann Stever, Landau
Dipl.-Ing. Dieter Trautmann, Berlin
Professor Horst Völz, Berlin
Professor Dr. Eberhard von Goldammer,
Witten
Professor Dr. K. F. Wessel, Berlin
Dr. Friedrich G. Zuther, Eschborn
Band 2: "Kybernetik
steckt den Osten an - Wiener's Ideen in Osteuropa und der DDR"
Die Autoren (in alphabetischer Folge):
Dr. rer. nat. Peter Augustin, Berlin
Rudolf-Robert Davideit, Stuer
Dr. sc. nat. Lothar Dünkel, Berlin
Professor Dr. Klaus Fuchs-Kittowski, Berlin
Professor Dr. Herbert Hörz, Berlin
Dr. Klaus Karl, Dresden
Professor Dr. sc. phil. Günter Kröber,
Berlin
Dr. Peter H. Lässig, Leipzig
Professor Dr. sc. phil. Heinz Liebscher,
Berlin
Professor Dr. phil. habil. Heinz Lohse,
Leipzig
Professor Dr. Helmut Metzler, Jena
Professor em. Dr. Dr. E. h. Karl Reinisch,
Ilmenau
Professor Dr. Hartmut Schultze, Berlin
Dr. - Ing. Gerhard Smit, Dresden
Professor em. Dr. Dr. h. c. mult. Günter
Tembrock, Berlin
Dr. habil. Rainer Thiel, Bugk
Der Subskriptionspreis bei Bestellungen
bis zum 28. Februar 2002 beträgt
bei Band 1 EURO 19,--,
bei Band 2 EURO 29,--.
Richten Sie Ihre Bestellung bitte per eMail
an: gfk@piotrowski.de oder senden Sie sie per Fax + 49 (0) 2331 / 5 15
59 an die GfK.