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[vormals: Institut für Kybernetik Berlin e. V. / Gesellschaft für Kommunikationskybernetik]


Die Entstehungsgeschichte des IfK/GKK
Am 26. Mai 1963 wurde Dr. Helmar Frank auf den gerade neu eingerichteten "Lehrstuhl für  Informationswissenschaft" an der damaligen Pädagogischen Hochschule zu Berlin berufen. (Fast) alles Schrifttum sieht diese Berufung (zu Recht) als Ursprung des Instituts an.
Schon im Januar 1964 kamen zwei Mitarbeiter hinzu und begannen mit dem Aufbau eines  Lehrmaschinenlabors. Professor Dr. Stein, als damaliger Berliner Senator für Wissenschaft und Kunst, stimmte am 28. August 1964 der Ausweitung der Forschungs- und  Entwicklungs-   stelle zum (offiziellen Hochschul-)"Institut für Kybernetik" unter der Leitung des Lehrstuhlinhabers zu.

Schon bald dehnte sich das Arbeitsgebiet über die Lehrautomatenentwicklung hinaus auf andere Zweige der Kommunikationskybernetik, insbesondere der kybernetischen Pädagogik, aus: auf die  Informationspsychologie, die systematische Entwicklung von Lehralgorithmen, den rechnerunterstützten Unterricht und die Organisationskybernetik.

Am 18. März 1964 wurde unter dem Gründungsvorsitz des Lehrstuhlinhabers die internationale  "Gesellschaft für Programmierte Instruktion (GPI) e.V." in Nürtingen gegründet, deren Sekretariat bis 1970 Gast des Instituts war. Sie nennt sich seit einigen Jahren "Gesellschaft für Pädagogik und Information".

Im März 1966 veröffentlichten IfK und GPI das erste Fachlexikon der kybernetischen Pädagogik und der Programmierten Instruktion im Verlag Schnelle: einer der Mitbegründer der Kybernetik, Professor Dr. Hermann Schmidt, der dem Institut eng verbunden war, schrieb das Geleitwort.

Im Januar 1967 wurde dem Institutsdirektor das mit Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk und der Siemens AG eingerichtete "Rechenzentrum des Instituts für Kybernetik" übergeben. Im Februar 1968  wurde das am Institut mit Förderung der Nixdorf AG entwickelte rechnerunterstützte Parallelschulungssystem ROBBIMAT III sowie ein Anschluß an das Rechenzentrum des Instituts zur Fernbenutzung der  Formal-  didaktiken ("Telealzudi") in der Berliner E. O. Plauen-Schule öffentlich eingeweiht. Damit war der  Grundstein für den  rechnerun- terstützten Unterricht (RUU) und den Einsatz der Formaldidaktiken in der deutschen Schulpraxis gelegt. Einen Monat später stellte das Institut
im Deutschen Museum in München das Prinzip der Formaldidaktiken durch Datenfernübertragung mit seinem Rechenzentrum vor.

Im Juli 1969 konstituierte sich im nordrheinwestfälischen Kultusministerium in Düsseldorf das Beratungs- und Planungsgremium zur Gründung der vom Paderborner Kleinrechnerpionier Heinz Nixdorf zusammen mit dem Institutsdirektor initiierten späteren "Forschungs- und  Ent- wicklungszentrums für objektivierte Lehr- und Lernverfahren" (FEoLL). Im November 1969 wurde die Standortfrage des FEoLL zugunsten von Paderborn entschieden, was die Gründung der heutigen Universität Paderborn (1972) politisch ermöglichte. Im November 1970 wurde das FEoLL als gemeinnützige GmbH gegründet und existierte in dieser  Rechtsform bis zur Eingliederung in die Universität 1983.

1972 verließ ein Teil der Institutsangehörigen das Berliner "Stamminstitut" um am FEoLL und den beiden weiteren, vom Institut und der GPI initiierten Gründungen mitzuarbeiten: Bildungstechnologisches Zentrum (BTZ) in Wiesbaden und Bildungswissenschaftliche Universität Klagenfurt.  Das Berliner Hochschulinstitut gab sich die Rechtsform des eingetragenen Vereins. Dieser Verein gab sich 1994 den Namenszusatz "Gesellschaft für Kommunikationskybernetik".

Die am 31. August 2000 an der FernUniversität in Hagen stattgefundene Mitgliederversammlung beschloß die Namensänderung in (Deutsche) Gesellschaft für Kybernetik e.V..
 
 

Die Deutsche Gesellschaft für Kybernetik (GfK)




1. Was versteht die GfK unter Kybernetik ?

Der Begriff Kybernetik wird in Übereinstimmung mit Hermann Schmidt (1941) und Norbert Wiener (1948) nicht auf die Theorie und Technik
der Regelung beschränkt verstanden, sondern als Beschäftigung mit der Übertragung und Verarbeitung von Information unter Verwendung analytischer, modellierender, messender und kalkülisierender Methoden zum Zwecke von Prognosen (A. Comte) und Objektivationen
(H. Schmidt).

Dabei kann Verarbeitung und raumzeitliche Übertragung von Information (A) in und zwischen Subjekten (Anthropokybernetik) oder auf der
(B) biologischen Ebene (Biokybernetik) oder auch (C) in Maschinen (Konstruktkybernetik) erfolgen, aber auch (D) als vom Seinsbereich unabhängige Struktur betrachtet werden (allgemeine Kybernetik). In allen diesen vier Bereichen führt die Analyse auf vier aufeinander aufbauende Gegenstandsstrukturen:

(1) Messung, Codierung und Übertragung von Information,
(2) Algorithmen und Systeme der Informationsverarbeitung,
(3) zielgerichtete Umweltlenkung (speziell:  Regelung),
(4) Zielverfolgung im Einflußbereich anderer Subjekte (speziell: mathematische Spieltheorie).

Dieser am 8. Juni 1999 in Wien protokollierte umfassende Kybernetikbegriff schließt u. a. die folgenden Disziplinen ein:

Mathematische Informationstheorie,
Informatik,
Regelungstheorie,
allgemeine Systemtheorie,
Wirtschaftskybernetik (mathematische Wirtschaftsforschung),
Spieltheorie,
Organisationskybernetik,
Theorie künstlicher Intelligenz,
Bildungstechnologie.

2. Der Wiener-Schmidt-Preis

Die Gesellschaft beschäftigt sich u. a. mit der jährlichen (Mit-)Ausrichtung von wissenschaftlichen Symposien. Im Dezember 1994 wurde an der Technischen Universität Berlin während einer von ihr mitveranstalteten Feierstunde anläßlich der 100. Geburtstage von Hermann Schmidt und Norbert Wiener, den "Vätern der Kybernetik", der Wiener-Schmidt-Preis von der Gesellschaft für Pädagogik und Information (GPI) und dem damaligen IfK/GKK proklamiert. Er wurde gestiftet zunächst nur für hervorragende wissenschaftliche Leistungen zur Förderung der  Bildungs- technologie. Das Statut wurde während der Mitgliederversammlung 2001 überarbeitet.

Am 30./31. Juli 1996 fand an der Pädagogischen Fakultät der Karlsuniversität Prag aus Anlaß des 70. Geburtstags von Professor Dr. Milos Lánský ein Internationales Symposion über Bildungskybernetik statt.
Es wurde gemeinsam von der Sektion Kybernetik der AIS, vom damaligen IfK, von der tschechischen AIS und dem Bildungstechnologischen Lehrstuhl der Karlsuniversität veranstaltet. Dabei wurde erstmals der  Wiener-  Schmidt-Preis zugleich für die Gesellschaft für Pädagogik und Information e.V. (GPI) durch die Gesellschaft an Professor Dr. Milos Lánský vergeben.

Anläßlich der Internationalen Woche der Begegnung vom 13. bis 21. Februar 1998 an der Universität/GH Paderborn würdigte die Gesellschaft das Lebenswerk von Professor Dr. Klaus Weltner durch die zweite Verleihung des Wiener-Schmidt-Preises.

Pfingsten 2000 veranstaltete die Gesellschaft in Hradec Kralové (Königsgräz/CZ) die 8. Prager Konferenz über Kybernetische Pädagogik mit. Dort wurde zum dritten Mal der Wiener-Schmidt-Preis verliehen; geehrt wurde damit Professor Dr.-Ing. Uwe Lehnert, Berlin.

Die nächste Preisverleihung erfolgt  Ende November / Anfang Dezember 2002 voraussichtlich anläßlich einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Leibniz - Sozietät in Berlin.

3. Der Preis für Gesellschafts- und Organisationskybernetik

Im November 1998 veranstaltete die Gesellschaft  an der Technischen Universität Berlin die Berliner Konferenz "Bildung und Kommunikation in und für Europa" mit. Anläßlich der 1998er Mitgliederversammlung wurde, initiiert vom stv. Direktor Siegfried Piotrowski, die Vergabe eines neuen Kybernetik-Preises beschlossen.
Der Preis sollte alle zwei Jahre, erstmals 1999, verliehen werden und zwar für herausragende Beiträge zur wissenschaftlichen Weiterent- wicklung und gesellschaftlichen Verankerung der Gesellschafts- und Organisationskybernetik.

Vom 26. bis 28. November 1999 fand an der Humboldt-Universität Berlin unter dem Rahmenthema Kybernetische Visionen - (Re)Vision der Kybernetik" ein Symposium mit den drei Arbeitsgruppen Wissenschaftsorganisation - Organisationskybernetik, Philosophie der Kybernetik - Kybernetik der Philosophie und Kybernetik des Lehrens - Lehren der Kybernetik statt.
Im Rahmen dieses Symposiums erfolgte die Verleihung des neuen Preises am Sonntag, 28. 11. 1999,  in einer Feierstunde an Professor em. Dr. phil. Herbert Stachowiak.

Der Berliner November 2001 fand am 9. und 10. November im Clubhaus der Freien Universität Berlin statt. Anläßlich einer Feierstunde am Sonntagmorgen, 10. November 2001, wurde der Preis ein zweites Mal verliehen. Preisträger war Professor Dr.- Ing. habil. Günter Ropohl,
Karlsruhe.

Die nächste Vergabe dieses Preises erfolgt im November 2003 in Berlin.

4. "Kybernetik steckt den Osten an - Wiener's Ideen in Osteuropa und der DDR"

Am 10. und 11. November 2000 fand im Berliner Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft unter diesem Titel ein Workshop statt. Die Organisatoren Frank Dittmann und Siegfried Piotrowski hatten sich damit einem Thema zugewandt, das beim Berliner November 2001,
der unter dem Thema "Bildung und Kommunikation in und für Europa" stand, vertieft wurde.
Bekanntlich gilt das Erscheinen des Buches "Cybernetics" von Norbert Wiener 1948 als Gründungsakt der Kybernetik in den USA. Obwohl
die neue Wissenschaft zunächst in der Sowjetunion als "bürgerlich" abgelehnt wurde, faßte sie allmählich auch im Osten Fuß. In der DDR war dies vor allem dem Wirken des Philosophen Georg Klaus zu verdanken. Der Ablehnung in den 1950er Jahren folgte eine Phase der über- schwenglichen Begeisterung für die Kybernetik, deren Begriffe und Denkmodelle in fast allen Natur- und  Geisteswissenschaften euphorisch aufgesogen wurden. Als aber die ideologiefreie Betrachtung von gesellschaftlichen Informations- und Kommunikationsprozessen die "führende Rolle der SED" in Frage zu stellen schien, folgte 1969 eine harsche anti-kybernetische Wende.

Die zahlreichen Teilnehmer an den ersten beiden Berliner Workshops hatten sich die Aufgabe gestellt, auf diese Ereignisse zurückzublicken, diskutierten aber auch die heutige Bedeutung der Kybernetik. Im Mittelpunkt standen sowohl im Jahre 2000 als auch 2001 die Vorträge von  Zeitzeugen aus der ehemaligen DDR. Das Spektrum der Ausführungen reichte dabei von der Regelungstechnik über die Anwendung kybernetischer Modelle in der Physik, Biologie, Ökonomie und den Erziehungswissenschaften bis hin zur philosophischen Auseinandersetzung mit Kategorien wie Information oder Entwicklungsdynamik in Systemen.
Renommierte ostdeutsche Wissenschaftler, die zum Teil auch nach der Wiedervereinigung im akademischen Bereich tätig sind bzw. waren, berichteten über ihre persönlichen Erlebnisse sowie die Kraft, die sie aus der Beschäftigung mit der Kybernetik bezogen hatten.

Der Berliner November 2002 soll dem Wirken von Georg Klaus gewidmet werden. Es ist eine gemeinsame Veranstaltung mit der Leibniz - Sozietät geplant.

5. kybernetiknet

Mitteilungen der Gesellschaft erfolgen in dem virtuellen Kybernetik-Magazin http://www.kybernetiknet.de

6. Mitgliedschaft

Der Jahresbeitrag beträgt EURO 20,-- bzw. inklusive Bezug der quartalsweise erscheinenden  „Grundlagenstudien aus Kybernetik und Geisteswissenschaft“ (grkg/Humankybernetik) EURO 37,50.

Spenden an die Gesellschaft sind gemäß Bescheid des Finanzamtes steuerlich absetzbar.

7. Der Vorstand

Der bis zum 31. 12. 2003 gewählte Vorstand der Deutsche Gesellschaft für Kybernetik besteht aus:

geschf. Direktor:    Honorarprofessor Dr. Siegfried Piotrowski, Schultenhardtstr. 27, D- 58093 Hagen
stv. Direktor:           Dr. phil. Frank Dittmann, Schloßstr. 14, 33104 Paderborn
stv. Direktor:           Professor Dr. pil. habil. Heinz Lohse, Christianstr. 21, D- 04105 Leipzig

8. Anschrift der Gesellschaft

Die Postanschrift der Gesellschaft lautet:
Deutsche Gesellschaft für Kybernetik e. V.
c/o  Siegfried Piotrowski
Postfach 27 42
58027 Hagen
DEUTSCHLAND

Telefon und Telefax:
+ 49 (0) 23 31 / 5 15 59

mailto: gfk@piotrowski.de
 
 

Die Satzung der GfK

Deutsche Gesellschaft für Kybernetik e. V.
(vormals: Institut für Kybernetik Berin e.V./Gesellschaft für Kommunikationskybernetik)
Satzung (in der Fassung vom 10. November 2001)

§ 1
Zweck

1.1    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere durch die Förderung der Wissenschaft und der Bildung.

1.2    Der Verein setzt sich zur Aufgabe, die Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Kybernetik, insbesondere auch der Kybernetischen Pädagogik, Informationspsychologie, des Rechnereinsatzes in den Sozialwissenschaften und anderer Bereiche der mathematisch- modellierenden Humanwissenschaften zu fördern. Er führt dazu Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch.

1.3   Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Verein haupt- oder nebenamtliche wissenschaftliche, technische und administrative Mitarbeiter sowie Hilfskräfte beschäftigen und bewegliche Güter erwerben oder mieten.

1.4   In Erfüllung seiner Aufgaben veranstaltet der Verein als alleiniger Träger oder zusammen mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen wissenschaftliche- technische Colloquien und veröffentlicht Druckschriften.

1.5   Die Tätigkeit als Mitglied des Vereins ist ehrenamtlich. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile bzw. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

1.6   Es darf  keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

1.7  Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

§ 2
Name, Sitz, Geschäftsjahr

2.1   Der Verein soll mit der heute beschlossenen Satzungsänderung den Namen führen

       Deutsche Gesellschaft für Kybernetik e.V.
(vormals: Institut für Kybernetik Berlin e.V./Gesellschaft für Kommunikationskybernetik).

2.2   Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

2.3   Der Ort der  Geschäftsleitung des Vereins befindet sich am jeweiligen Wohnort des federführenden Direktors, oder nach Beschluß der Mitgliederversammlung eines von ihr zu benennenden anderen Mitglieds des Direktoriums.

2.4   Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 3
Mitgliedschaft, Beiträge

3.1   Der Verein hat aktive und passive ordentliche sowie außerordentliche Mitglieder.
Außerordentliche Mitglieder sind

 a) fördernde Mitglieder oder
 b) Ehrenmitglieder.

Die ordentliche Mitgliedschaft kann auf schriftlichen Antrag an das Direktorium jede natürliche oder juristische Person erwerben. Über den Antrag entscheidet der engere Vorstand. Eine eventuelle Ablehnung des Aufnahmeantrags muß von ihm nicht begründet werden. Außer Mitgliedern aus dem deutschen Sprachraum nimmt der Verein auch aus anderen Ländern Interessierte auf, mit denen eine fachliche Kommunikation in Deutsch, Englisch oder der Internationalen Sprache Esperanto (auch: Internacia Lingvo - ILo) möglich ist.

3.2   Der Mitgliedsbeitrag kann für ordentliche und außerordentliche Mitglieder unterschiedlich von der Mitgliederversammlung je für das  Folgejahr festgesetzt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

3.3   Aktive ordentliche Mitglieder sind die Gründungsmitglieder sowie natürliche oder juristische Personen, die an den Aktivitäten des Vereins mitzuwirken bereit und fachlich dazu in der Lage sind. Passive ordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, die sich für die Tätigkeiten des Vereins interessieren.

3.4  Zu fördernden Mitgliedern kann das Direktorium auf Beschluß des Beirats natürliche oder juristische Personen aufnehmen, welche den Verein durch Geld- oder Sachzuwendungen zu fördern bereit und in der Lage sind.

3.5    Die Berufung zum Ehrenmitglied kann das Direktorium mit Zustimmung von 3/4 in der Mitgliederversammlung abgegebener Stimmen an natürliche Personen aussprechen, die dem Verein mindestens zwei Jahre als aktives ordentliches Mitglied angehören oder sich durch hervorragende fachliche Leistungen auf dem Arbeitsgebiet des Vereins Ansehen erworben haben.

3.6    Die Mitgliedschaft endet durch
a) Tod oder Austritt oder bei juristischen Personen  Auflösung;
b) Ausschluß: dieser kann erfolgen durch Beschluß  des  Direktoriums, wenn das Mitglied trotz wiederholter Mahnungen mit der  Beitrags- zahlung  (die zu Beginn  des Kalenderjahres fällig ist)  mehr als 12 Monate im Rückstand ist;
der Ausschluß kann ferner erfolgen, wenn sowohl  die Mitgliederversammung als auch der Beirat mit 3/4  der abgegebenen  Stimmen den Ausschluß aufgrund grober Schädigung des Ansehens oder der Wirkung des Vereins in geheimer Abstimmung beschließen.

3.7    Austritt ist durch schriftliche Kündigung vor dem 1. Oktober zum Jahresende möglich.

3.8  Die Feststellung, ob die Voraussetzungen für den Erwerb oder die Beendigung der aktiven ordentlichen Mitgliedschaft erfüllt sind, trifft das Direktorium. Davon unberührt bleibt die passive Mitgliedschaft des Betroffenen.

3.9  Jedes aktive Mitglied ist berechtigt, bei Publikationen, in Kongreßteilnehmerverzeichnissen und anderen öffentlich zugänglichen Drucksachen sich als "Mitarbeiter (oder Angehöriger) der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik" zu bezeichnen, evtl. mit der zusätzlichen Angabe der Arbeitsstelle (Außenstelle, Abteilung o. ä.).

§ 4
Organe

4.1   Die Organe des Vereins sind
a) Das Direktorium
b) Der Beirat
c) Die Mitgliederversammlung

§ 5
Das Direktorium

5.1   Das Direkorium besteht im Regelfalle aus drei Direktoren, mindestens jedoch aus einem, der dann Vorstand des Vereins im Sinne der zwingenden Vorschriften des BGB ist.
Besteht das Direktorium aus mehr als einer Person, dann ist Vorstand im Sinne des BGB der federführende Direktor.

5.2   Die Mitglieder des Direktoriums werden aus dem Kreis der persönlichen aktiven ordentlichen Mitgliedern von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Das Direktorium führt die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl weiter.
Der federführende Direktor ist zuerst und in einem eigenen Wahlgang zu wählen; er soll nach Möglichkeit promoviert und als Professor tätig sein.

§ 6
Der Beirat

6.1   Dem Direktorium steht ein Beirat als erweiterter Vorstand zur Seite.

6.2  In den Beirat wählbar sind persönliche aktive ordentliche und außerordentliche Mitglieder; sie sollten promoviert oder als Professor tätig sein.
Die Mitgliederversammlung wählt den Beirat mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist möglich. Der Beirat führt die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl weiter.

6.3   Der Beirat wird vom federführenden Mitglied des Direktoriums (oder im Verhinderungsfall durch ein anderes Direktoriumsmitglied ) einberufen. Über seine Beschlüsse ist eine Beschlußniederschrift anzufertigen.

6.4   Der Beirat berät und beschließt über den jährlichen Arbeits- und Finanzrahmenplan des Vereins.

§ 7
Mitgliederversammlung

7.1   Im letzten Quartal eines jeden Jahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung brieflich einzuladen sind.
Die Einladung erfolgt durch den für dieses Jahr gewählten federführenden Direktor (oder im Verhinderungsfall durch ein anderes  Direktoriums- mitglied).  Dieser kann bei Bedarf weitere Mitgliederversammlungen im Laufe des Jahres einberufen.

7.2   Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Direktoriums geleitet und von einem anderen Mitglied des Beirats protokolliert.

7.3   In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme; das Stimmrecht juristischer Personen wird durch einen legitimierten Vertreter wahrgenommen.
Stimmrechtsübertragung an ein anderes Mitglied ist möglich, jedoch darf kein Mitglied mehr als fünf weitere Mitglieder vertreten.

7.4   Die Kompetenzen der Mitgliederversammlung sind
a)  Entlastung des engeren Vorstandes (Direktoriums) für das vorausgegangene Geschäftsjahr,
b)  Wahl der Mitglieder des Direktoriums und des Beirats,
c)  Wahl der Kassenprüfer für das folgende Kalenderjahr,
d)  Beschlußfassung über den Ausschluß von ordentlichen oder außerordentlihen Mitgliedern,
e)  Zustimmung zur Berufung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Direktoriums,
f)   Genehmigung oder Kürzung etwaiger Aufwandsentschädigungen für Mitglieder, die Funktionen für den Verein  ausüben,
g)  Beschlußfassung über alle Fragen, die der Mitgliederversammlung vom Direktorium oder Beirat zur Beschlußfassung vorgelegt werden,
h)  Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins bzw. die Änderung der Satzung, insbesondere des Vereinzwecks.

§ 8
Auflösung

8.1   Der Verein ist aufzulösen,
a) falls die Zahl seiner Miglieder auf weniger als drei sinkt,
b) falls kein ordentliches Mitglied des Vereins Professor an einer Universität oder Hochschule ist,
c) falls die Auflösung sowohl mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung als auch des Beirats beschlossen wird.

8.2   Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die Förderung der Wissenschaft und/oder der Bildung. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
 
 

Das Statut zum Wiener - Schmidt - Preis
(in der Fassung vom 10. November 2001)

Zugleich für die Gesellschaft für Pädagogik und Information e.V. (GPI - vormals Gesellschaft für Programmierte Instruktion) vergibt die Deutsche Gesellschaft für Kybernetik (vormals Institut für Kybernetik Berlin e.V. / Gesellschaft für Kommunikationskybernetik ) den Wiener-Schmidt-Preis für herausragende Beiträge


Durch den Preis soll eine dokumentierte, wesentliche Einzelleistung oder das wissenschaftliche Lebenswerk des Preisträgers gewürdigt werden.
Die Stiftung des Preises wurde 1994 zwischen dem langjährigen damaligen Vorsitzenden der GPI, Prof. Dr. Dr. Gerhard E. Ortner, und dem einstigen Gründungsvorsitzenden und späteren Ehrenpräsidenten der GPI, Prof. Dr. Helmar Frank, vereinbart, bei der Feststunde der Technischen Universität Berlin zum 100. Geburtstag von Norbert Wiener und Herrmann Schmidt am 9. Dezember 1994 verkündet und unverzüglich in den Mitgliederzeitschriften von GPI und dem damaligen IfK/GKK bekanntgemacht.

Die Vergabe des Preis erfolgt nach den folgenden Regeln:

Artikel 1

Der Preis wird möglichst in jedem zweiten Kalenderjahr (erstmals im Juli 1996) vergeben, keinesfalls zweimal im selben Kalenderjahr und keinesfalls in einem dichteren Abstand als sieben Monate.

Artikel 2

Die Preisvergabe erfolgt öffentlich anlässlich einer von der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik (mit-)getragenen Fachveranstaltung.

Artikel 3

Der Preis besteht aus
1.    einer Medaille mit Porträts von Wiener und Schmidt,
2.    einer von den autorisierten Repräsentanten der beiden Vergabeinstitutionen des Preises und der gemeinsamen Jury unterzeichneten Urkunde, die in den Arbeitssprachen von Schmidt, Wiener und der Vergabeinstitutionen abgefasst ist,
3.     in der Regel einem von der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik (in Ausnahmefällen von der GPI) ausgestellten Scheck über einen
durch 500 restfrei teilbaren Betrag in Euro,
4.    dem Begründungstext der aktuellen Preiszuerkennung (Laudatio) mit Auflistung der Jury, der Stifter und der bisherigen Preisträger und
5.    einer Druckschrift mit Texten über die Bildungstechnologie, über das Wirken von Wiener und Schmidt, über den Wiener-Schmidt-Preis
und über dessen Vergabeinstitutionen, in welcher auch das Stiftungsstatut abgedruckt ist.
Die Gestaltung der Medaille, der Urkunde und der Druckschrift übernimmt die Deutsche Gesellschaft für Kybernetik. Den Begründungstext
liefert die Jury.

Artikel 4

Der Gründungsvorsitzende und spätere Ehrenpräsident der GPI verpflichtete sich gegenüber den Vergabeinstitutionen, mindestens bis zum Jahre 2001 für jede Preisvergabe einen Beitrag zu leisten, der 500,- Euro nicht unterschreitet. Weitere Stifter können von den Vorständen der preisvergebenden Institutionen vom Tage der Preisvergabe an für die nächste Vergabe zugelassen werden. Die Stifterliste wird vier Wochen vor dem Vergabetermin geschlossen; spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen die angekündigten Beiträge auf dem Konto der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik oder der GPI eingegangen sein. Der Empfang wird unverzüglich durch eine Spendenbescheinigung bestätigt.

Stehen für eine Vergabe mehr als 2500,- Euro zur Verfügung, dann wird das über diesen Höchstbetrag hinausgehende Kapital für die nächste Preisvergabe zurückgelegt. Dasselbe gilt für den eventuell verbleibenden Restbetrag nach Abzug eines größtmöglichen Vielfachen von 500,- Euro für den Preis. Für die Verwaltung der Rücklage sorgt die Deutsche Gesellschaft für Kybernetik. Soweit erforderlich können vom verfügbaren Gesamtbetrag mit Zustimmung seitens der Vorstände der beiden Vergabeinstitutionen und seitens der gemeinsamen Jury eventuell erforderliche Nebenkosten der Preisvergabe in Höhe von insgesamt weniger als 500,- Euro vorab einbehalten werden.

Artikel 5

Jedes direkte Mitglied einer Vergabeinstitution des Preises ist berechtigt, dem amtierenden Sprecher der Jury einen würdigen Preisempfänger bis spätestens drei Monate vor dem angesetzten Preisvergabetermin vorzuschlagen. Eigenbewerbungen um den Preis werden nicht be- handelt. Der Vorschlag muss eine in der Laudatio verwendbare Begründung enthalten, welche die zu  würdigende Leistung kennzeichnet.

Die Leistung muss durch eine nachzuweisende wissenschaftliche Veröffentlichung zur theoretisch fundierten Bildungstechnologie bzw. zu deren Grundlagen oder zur Lehre oder Wissenschaftsrevision der Kybernetik oder durch mehrere, aufzulistende wissenschaftliche Veröffentlichungen (unter Umständen auch durch das literarische Gesamtwerk einer Person) dokumentiert sein. Soweit diese wissenschaftliche Leistung nicht dem Bereich der Kommunikationskybernetik (Informationspsychologie, Bildungskybernetik, Informationsästhetik, Sprachkybernetik) oder der Wissenschaftsrevision der Kybernetik  einzuordnen ist, soll sie sich mit den einschlägigen Erkenntnissen dieser Bereiche kritisch  ausein- andersetzen oder sie ausdrücklich ergänzen. Das Dokumentationsmaterial ist der Jury, wenn sie es wünscht, vorzulegen. Es sollen  deutsch- sprachige Publikationen ausdrücklich gefördert werden, deshalb soll das Dokumentationsmaterial mindestens teilweise deutschsprachig und höchstens zur Hälfte in anderen Sprachen als in Deutsch oder in einer neutralen Sprache abgefasst sein.

Außer auf den Beitrag zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Bildungstechnologie oder deren Grundlagengebiete muss sich die Begründung auch au einen Beitrag zur gesellschaftlichen Verankerung stützen. Er kann in wissenschaftlichen oder wissenschaftspopu- larisierenden Veröffentlichungen, in einer ausgedehnten Lehrtätigkeit oder in wissenschaftsorganisatorischen Leistungen (z.B. in der Leitung einschlägiger Fachgruppen oder Fachtagungen) bestehen.

Die Vergabe des Preises ist ausschließlich an natürliche Personen möglich. Die Vergabe zum selben Termin an mehr als eine Person ist nur zu gleichen Teilen und nur dann möglich, wenn die gemeinsamen Preisträger für eine ersichtlich gemeinsam erbrachte Leistung ausgezeichnet werden sollen.

Artikel 6

Die Auschreibung des Preises mit Nennung des nächsten Vergabetermins erfolgt zumindest in den Mitgliederzeitschriften der  Vergabe- institutionen spätestens sieben Monate vor diesem Termin. Zugelassene Stifter, von denen schon vier Monate vor dem Vergabetermin ein Beitrag von mindestens 250,- Euro eingegangen war, oder die wenigstens diesen Beitrag schon zur vorangegangenen Preisvergabe gestiftet und sich zur regelmäßigen Beisteuerung mindestens dieses Betrags verbindlich verpflichtet hatten, werden automatisch Mitglieder  der Jury.
Stiftet eine Vereinigung, Firma oder sonstige Personenmehrheit einen Betrag von mindestens 250,- Euro für eine Preisvergabe spätestens vier Monate vor dem Vergabetermin, dann kann sie einen Repräsentanten in die Jury delegieren. Außerdem werden von den Leitungsorganen der beiden preisvergebenden Institutionen spätestens drei Monate vor der Preisvergabe höchstens drei Institutionsmitglieder in die Jury delegiert; sie dürfen nicht selbst zur Wahl stehen. Die Mitglieder der Jury erhalten je ein Exemplar der zum Preis gehörigen Druckschrift (Art. 3), arbeiten im übrigen jedoch ehrenamtlich. Jeder Preisträger wird Jurymitglied.

Die Jury wählt (eventuell auf dem Korrespondenzweg) aus ihren Reihen einen Sprecher, der die Entscheidung über den Preisträger spätestens zwei Monate vor dem Vergabetermin herbeiführt und mit  Begründung den Vorständen der Vergabeinstitutionen unverzüglich mitteilt. Diese können im Einvernehmen miteinander unter Begründung der Unwürdigkeit des von der Jury gewählten Preisträgers oder der nachzuweisenden Regelwidrigkeit des Wahlverfahrens innerhalb von vier Wochen den Beschluss der Jury aufheben und die Preisvergabe an dem vorgesehenen Termin ausfallen lassen.

Der Sprecher der Jury übergibt am Übergabetermin den Preis, sofern sich die Vorstände der Vergabeinstitutionen vier Wochen vor der Vergabe auf keine andere Persönlichkeit zur Erfüllung dieser Aufgabe geeinigt haben.
Nach dem Vergabetermin sorgt der Sprecher dafür, dass die Vergabeinstitutionen rechtzeitig die nächste Ausschreibung vornehmen und ihre Delegationen für die neue Jury wählen; erforderlichenfalls macht er einen Vorschlag, der bei nicht rechtzeitigem Zustandekommen eines anderen Beschlusses als angenommen gilt. Als letzte Aufgabe leitet der Sprecher die Wahl seines Nachfolgers. Wiederwahl ist möglich.

Für die ersten Preisvergaben (seit dem 30. Juli 1996) übernahm der Gründungsvorsitzende der GPI (Art. 4) die Rolle des Sprechers der Jury; dieser gehörten im übrigen als Delegierte und Vorstandsmitglieder der GPI die Professoren Ortner, Issing, Lehnert, als Delegierte des IfK/GKK die Professoren Piotrowski, Lohse und Völz, sowie als Mitstifter zugleich für seine Geschwister Dr. Michael Schmidt an.

Artikel 7

Die beiden Vergabeinstitutionen veröffentlichen in ihren Mitgliederzeitschriften die Entscheidungen der Jury einschließlich der vom Sprecher gegebenen Begründung, jedoch ohne Benennung des Vorschlagenden, des Abstimmungsverhältnisses und anderer, der Entscheidung vorausgegangener Einzelheiten.
 
 

Das Statut zum Preis für Gesellschafts- und Organisationskybernetik

Stiftungsstatut
zum
Preis für Gesellschafts- und Organisationskybernetik



Die Deutsche Gesellschaft für Kybernetik (vormals: Institut für Kybernetik Berlin e. V. / Gesellschaft für Kommunikationskybernetik - IfK/GKK - ) vergibt in Verbindung mit der Sektion Kybernetik der Internationalen Akademie der Wissenschaften -Akademio Internacia de la Sciencoj (AIS)- San Marino diesen Preis, der nicht die Kybernetik insgesamt, sondern vor allem innerhalb der Humankybernetik den Komplementärbereich zur Kommunikationskybernetik betrifft,  für herausragende Beiträge


Durch diesen Preis soll eine dokumentierte, wesentliche Einzelleistung oder das wissenschaftliche Lebenswerk des Preisträgers gewürdigt werden. Die Stiftung des Preises wurde 1998 in Budweis zwischen dem Gründungsdirektor des Berliner Hochschulinstituts für Kybernetik, der Vorgängereinrichtung des IfK/GKK, Präsident des Senats der Internationalen Akademie der Wissenschaften (AIS) San Marino, Professor Dr. habil. Dr. h. c. Helmar G. Frank und dem stellvertretenden Direktor des Instituts, Professor h. c. Dr. Siegfried Piotrowski, Universität Hermannstadt (Sibiu/RO) vereinbart, anläßlich des "Berliner November" 1998 von der Mitgliederversammlung des Instituts beschlossen und in den Mitgliederzeitschriften bekanntgemacht.

Die Vergabe des Preises erfolgt nach folgenden Regeln:

Artikel 1

Der Preis soll in der Regel in jedem zweiten Kalenderjahr, erstmals 1999, vergeben werden.

Artikel 2

Die Preisvergabe erfolgt öffentlich anläßlich einer von der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik (mit-) getragenen  Fachveranstaltung (Symposium).

Artikel 3

Der Preis besteht aus
1. einer Medaille,
2. einer von den autorisierten Repräsentanten der Vergabeinstitution und der Jury unterzeichneten Urkunde, die in der Regel in der deutschen Sprache abgefaßt ist,
3. dem Begründungstext der Preiszuerkennung (Laudatio) mit Auflistung der jeweiligen Jury-Mitglieder und der bisherigen Preisträger.

Artikel 4

Die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik sind berechtigt, dem jeweiligen bekanntzugebenden Sprecher der Jury einen würdigen Preisempfänger bis längstens drei Monate vor dem angesetzten Preisvergabetermin vorzuschlagen. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig. Der Vorschlag soll eine in der Laudatio verwendbare Begründung, die die zu würdigende Leistung ausführlich kennzeichnet, beinhalten.
Die Leistung muß durch nachzuweisende wissenschaftliche Veröffentlichung(en) dokumentiert sein. Das Dokumentationsmaterial ist der Jury auf Wunsch vorzulegen.
Die Preisvergabe ist ausschließlich an natürliche Personen möglich.

Artikel 5

Die Ausschreibung des Preises mit Nennung des (nächsten) Vergabetermins sollte (zumindest) in der (den) Mitgliederzeitschrift(en) der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik, und zwar spätestens 6 Monate vor diesem Termin erfolgen.
Das Direktorium und der Beirat der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik sowie der Senat der Internationalen Akademie der Wissenschaften (AIS) San Marino sollten spätestens vier Monate vor dem Vergabetermin jeweils 2 Mitglieder aus ihren Reihen als Jury-Mitglieder benennen. Die Jury wählt aus ihren Reihen einen Sprecher, der die Entscheidung über den Preisträger spätestens zwei Monate vor dem Vergabetermin herbeiführen sollte und mit entsprechender Begründung dem Direktorium und Beirat unverzüglich mitteilt. Einsprüche gegen die von der Jury getroffene Wahl sind innerhalb von zwei Wochen begründet dem Sprecher der Jury mitzuteilen. Können sich Jury, Direktorium und Beirat nicht einvernehmlich auf einen Preisträger einigen, fällt die Preisvergabe zum vorgesehenen Termin aus.
Anläßlich des Vergabetermins wird der Preis durch den Sprecher der Jury  übergeben, sofern Direktorium und Beirat nicht vier Wochen vor dem Termin eine andere Persönlichkeit einvernehmlich benannt haben.
Nach dem Vergabetermin hat der Sprecher der Jury dafür zu sorgen, daß rechtzeitig die nächste Ausschreibung erfolgt und eine neue Jury benannt wird. Wiederbenennung ist möglich.
Für die erste Preisvergabe, die für November 1999 in Berlin vorgesehen ist (die weiteren Verleihungen erfolgen dann an mit der Tagung der Gesellschaft verbundenen Orten), übernimmt Professor Dr. Siegfried Piotrowski  die Rolle des Sprechers der Jury, für die im übrigen der federführende Direktor, Professor Dr. habil. Heinz Lohse, Professor Dr. habil. Dr. h. c. Helmar G. Frank, Professor em. Dr. Dr. h. c. Alfred Locker, Wien, Professor Dr. Bengt-Arne Wickström und Professor Dr. K. F. Wessel benannt sind.

Artikel 6

Der Preis wird nach der erstmaligen Verleihung aufgrund einstimmigen Beschlusses der ersten Jury in "Herbert-Stachowiak-Preis" benannt und der erste Preisträger zum lebenslangen Mitglied der Jury berufen.

Artikel 7

Die Deutsche Gesellschaft für Kybernetik veröffentlicht in ihrer/ihren Mitgliederzeitschrift(en) die Entscheidung der Jury einschließlich der vom Sprecher er Jury gegebenen Begründung. Nicht genannt werden der Vorschlagende, das Abstimmungsverhältnis und andere, der Entschei- dung vorangegangene Einzelheiten.
 
 

Beitrittserklärung zur GfK




Deutsche Gesellschaft für Kybernetik e.V.
c/o Siegfried Piotrowski
Postfach 27 42

D- 58027 Hagen
 
 
 
 

Hierdurch erkläre(n) ich/wir  meinen/unseren Beitritt in die
Deutsche Gesellschaft für Kybernetik e.V..

Die mir/uns zur Verfügung zu stellende / gestellte Satzung erkenne(n) ich/wir an.
Der Jahresbeitrag beträgt (Stand 1. Januar 2002) EURO 37,50 inclusive Bezug
der Grundlagenstudien aus Kybernetik und Geisteswissenschaft (grkg/H). Bei
Verzicht auf grkg/H reduziert er sich auf EURO 20,--.

Ich/wir bin/sind bereit,
O den Beitrag mit  ohne grkg/H,
O freiwillig einen Jahresbeitrag in Höhe von EURO______zu entrichten,
O Den Beitrag für das Beitrittsjahr überweise(n) ich/wir innerhalb von 4 Wochen,
O ich/wir erteile(n) Einzugsermächtigung von meinem/unserem Konto_____________

bei  der __________________-Bank  in______________BLZ__________________.
 

Name:_____________________Vorname:_________________(ggf.Titel):________

Geburtstag:___________________, Geburtsort:_____________________________

Beruf:____________________ O angestellt  O selbständig

Straße:____________________Hausnummer:_____Postleitzahl:________________

Stadt:________________________Land:__________________________________

Telefon: (____) ______, Telefax:_______eMail:______________________________

URL:_______________________________________________________________

Ort/Datum:____________________Unterschrift:______________________________
gfk-bei
 
 

Subskriptionen 2002

Die Deutsche Gesellschaft für Kybernetik beabsichtigt, die Referate der Berliner November 1999 (Thema: Kybernetische Visionen - (Re)Vision der Kybernetik, erstmalige Vergabe des Preises für Gesellschafts- und Organisationskybernetik), 2000 (Thema: Kybernetik steckt den Osten an - Wiener's Ideen in Osteuropa und der DDR") und 2001 (Thema: „Bildung und Kommunikation in und für Europa“ und zweite Vergabe des Preises für Gesellschafts- und Organisationskybernetik) im ersten Halbjahr 2002 als Sammelbände herauszugeben.

Band 1: "Information, Kommunikation, Organisation in Bildung und Wissenschaft"
Die Autoren (in alphabetischer Folge):
Rudolf-Robert Davideit, Stuer
Professor em. Dr. habil. Dr. h. c. Helmar G. Frank, Paderborn
Professor Dr. Gerd K. Hartmann, MPI für Aeronomie, Katlenburg
Privatdozent Dr. Ekkehard Höxtermann, Berlin
Mag. Georgine Lansky, Linz
Professor em. Dr. Dr. h. c. Alfred Locker, Wien
Honorarprofessor Dr. Siegfried Piotrowski, Hagen
Professor Dr.- Ing. Günter Ropohl, Karlsruhe
Professor em. Dr. phil. Herbert Stachowiak, Berlin
Professor Dr. Hermann Stever, Landau
Dipl.-Ing. Dieter Trautmann, Berlin
Professor Horst Völz, Berlin
Professor Dr. Eberhard von Goldammer, Witten
Professor Dr. K. F. Wessel, Berlin
Dr. Friedrich G. Zuther, Eschborn

Band 2: "Kybernetik steckt den Osten an - Wiener's Ideen in Osteuropa und der DDR"
Die Autoren (in alphabetischer Folge):
Dr. rer. nat. Peter Augustin, Berlin
Rudolf-Robert Davideit, Stuer
Dr. sc. nat. Lothar Dünkel, Berlin
Professor Dr. Klaus Fuchs-Kittowski, Berlin
Professor Dr. Herbert Hörz, Berlin
Dr. Klaus Karl, Dresden
Professor Dr. sc. phil. Günter Kröber, Berlin
Dr. Peter H. Lässig, Leipzig
Professor Dr. sc. phil. Heinz Liebscher, Berlin
Professor Dr. phil. habil. Heinz Lohse, Leipzig
Professor Dr. Helmut Metzler, Jena
Professor em. Dr. Dr. E. h. Karl Reinisch, Ilmenau
Professor Dr. Hartmut Schultze, Berlin
Dr. - Ing. Gerhard Smit, Dresden
Professor em. Dr. Dr. h. c. mult. Günter Tembrock, Berlin
Dr. habil. Rainer Thiel, Bugk

Der Subskriptionspreis bei Bestellungen bis zum 28. Februar 2002 beträgt
bei Band 1 EURO 19,--,
bei Band 2 EURO 29,--.

Richten Sie Ihre Bestellung bitte per eMail an: gfk@piotrowski.de oder senden Sie sie per Fax + 49 (0) 2331 / 5 15 59 an die GfK.
 
 

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